Infos & Regeln zum Betrieb mit Coronabeschränkungen (Update 01.07.20)

Infos & Regeln zum Betrieb mit Coronabeschränkungen (Update 01.07.20)

Liebe Mitglieder,

seit Dienstag den 12.05. ist es wieder erlaubt unter speziellen Bedingungen Tennis zu spielen.

Die Regeln können sich ständig ändern, daher seht bitte jeweils hier aktuell nach, ob das Spielen erlaubt ist und unter welchen Bedingungen.

Bindend ist die Coronaverordnung der Landesregierung, die unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ aktualisiert wird.

Ab dem 1. Juli 2020 gilt neben der neuen CoronaVO auch die ergänzende CoronaVO Sport. Diese neue Sport-Verordnung führt u. a. die bisherige CoronaVO Sportstätten und CoronaVO Sportwettkämpfe zusammen.

Der Badische Tennisverband wird seine Regeln für den Spielbetrieb aktualisieren, die ebenfalls für uns bindend sind.

Aktuell gilt für den TCM:
Öffnung der Anlage für den Spielbetrieb

  • Betrieb der Anlage erlaubt für Trainingszwecke und Spielbetrieb
  • Einzel, Doppel, Training und Medenspiele erlaubt
  • Onlinebuchungssystem Pflicht für Spieler, Gastspieler im Gästeformular zu registrieren (siehe www.tennisclub-muehlhausen.de/platzbuchung)
  • Registrierungspflicht für alle Besucher von Medenspielen und Clubhausgaststätte
  • Nichtspieler und Clubhausgäste müssen beim Clubhausdienst registriert werden, Mannschaftsbegleiter auf Spielbericht.
  • Clubhausbewirtschaftung nur im Außenbereich (da im Innenbereich Maskenpflicht für Clubhausdienst und grössere Aerosolgefahr)
  • Duschen und Umkleideräume ab 01.07. geöffnet (1 Person pro Duschraum, 1,5m Abstand in Umkleidekabine, viel Lüften). Die Toiletten im Clubhaus sind geöffnet.
  • Gastspieler sind zusammen mit einem TCM Spieler – außerhalb der Zeiten, zu denen alle Plätze von Mitgliedern belegt werden möchten – erlaubt zu den auf www.tennisclub-muehlhausen.de/mitgliedschaft/platzbuchung angegebenen Regeln. Aktuell müssen pro Gast auch Name und Kontaktdaten gemeldet werden.
  • Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten (1,5 m Abstand)
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